Hinweis für Betriebe
Betrieblicher Ersthelfer: Vorabgenehmigung beachten
Wer als betrieblicher Ersthelfer aus- oder fortgebildet werden soll, muss bei vielen Unfallversicherungsträgern vor Kursbeginn eine Vorabgenehmigung (Kostenzusage) einholen. Ohne diese Genehmigung werden die Kurskosten in der Regel nicht übernommen.
Diese Unfallversicherungsträger verlangen eine Vorabgenehmigung:
- BGW (Gesundheitsdienst & Wohlfahrtspflege)
- BGN (Nahrungsmittel & Gastgewerbe)
- BS GUV
- KUVB (Bayern)
- GUVH
- Fast alle Landes-Unfallkassen (z. B. UK NRW, UK Berlin, UK Nord)
So geht es weiter
- 1
Prüfen Sie, welcher Unfallversicherungsträger für Ihren Betrieb zuständig ist.
- 2
Stellen Sie dort vor der Kursbuchung den Antrag auf Kostenübernahme bzw. Vorabgenehmigung.
- 3
Buchen Sie den Kurs erst, sobald die Genehmigung vorliegt.
Alle anderen Berufsgenossenschaften
Wenn Ihr Betrieb nicht zu den oben genannten Trägern gehört, können Sie das Formular zur Kostenübernahme in der Regel direkt ausfüllen und einreichen – ohne vorherige Vorabgenehmigung.
Wichtig: Das ausgefüllte Formular muss beim Erste-Hilfe-Kurs abgegeben werden. Andernfalls müssen die Kosten selbst getragen werden, oder das Zertifikat wird erst ausgestellt, wenn das Formular nachgereicht wird.
Zum BG-FormularDer zuständige Träger entscheidet über die Kostenübernahme. Bei Fragen helfen wir gerne weiter – Sie erreichen uns über das Kontaktformular.
